Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Was ist zu beachten?
05Okt18:0019:00Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Was ist zu beachten?18:00 - 19:00
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5. Oktober, 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Veranstaltungsreihe Löns Blickpunkt: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Was ist zu beachten? Referent: Christoph Diedering, Rechtsanwalt und Notar, Kanzlei am Marktplatz, Buchholz Christoph Diedering
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5. Oktober, 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Veranstaltungsreihe Löns Blickpunkt: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Was ist zu beachten?
Referent: Christoph Diedering, Rechtsanwalt und Notar, Kanzlei am Marktplatz, Buchholz
Christoph Diedering erläutert in seinem Vortrag, was Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Einzelnen bedeuten, welche weiteren Vorsorgeinstrumente es gibt und worauf es dabei ankommt. Ein wichtiges Thema, denn es kann jeden treffen, plötzlich nicht mehr selbst entscheiden zu können – beispielsweise durch einen Unfall oder im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung. Dann ist es besser, wenn man im Vorfeld Vorsorge getroffen hat und eine Person seines Vertrauens als Bevollmächtigten für Gesundheitsangelegenheiten, Vermögenssorge oder für persönliche Angelegenheiten eingesetzt hat. Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann die Einsetzung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht vermieden werden.
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